droit local - diritto locale?

 
Nach dem dritten Unabhängigkeitskrieg wurde Venetien im Wiener Frieden zwischen Italien und Österreich an Italien abgetreten. Nach dem Ersten Weltkrieg fielen die bereits während des Krieges von italienischen Truppen besetzten südlichen Teile Tirols sowie Triest und Istrien auf Grundlage des Friedensvertrages von Saint-Germain an Italien. 
In den neuen Gebieten galt zunächst – wie das oftmals nach Gebietsabtretungen oder Annexionen der Fall ist – das bisher geltende Recht einfach weiter. Österreichisches Recht wurde also italienisches Recht. Nach einigen Jahren hat man allerdings jeweils das österreichische Recht durch das geltende italienische Recht ersetzt. Dies jedoch nicht vollständig – einige Besonderheiten gelten bis heute. Andere Regelungen inspirierten die anstehenden gesamtitalienischen Gesetzesreformen, etwa den Codice di Commercio (1882), den Codice di procedura civile (1940) oder den Codice Civile (1942). 
Die an Italien gefallenen Gebiete Österreichs erscheinen jenseits von Kriegen und Auseinandersetzungen um Selbstbestimmung und Minderheitenschutz deshalb als eine Kontaktzone, in der österreichisches und italienisches Recht in eine besonders enge Beziehung miteinander getreten sind, sei es auf der Ebene des geltenden Normbestands, sei es auf der Eben der Rechtsreform, sei es auf der Ebene der alltäglichen Rechtsanwendung.  
Ein Vergleich zwischen Ostfrankreich und Norditalien liegt deshalb nahe. Die Tagung 2023 ist deshalb dem norditalienischen lokalen Recht gewidmet.