Zwischenräume

 Burgenland /// Őrvidék 

Tagung 2023:
Im Jahr 1921 wurde das westungarische deutschsprachige Siedlungsgebietals Burgenland in die Republik Österreich eingegliedert. Dabei blieb, wie das Burgenlandgesetz ausdrücklich anordnete, das in diesem Gebiet geltende ungarische Recht zunächst in Kraft. Eine Rechtsangleichung kann allenfalls im Zuge der Rechtspraxis stattgefunden haben. Das Burgenland bildete in dieser Zeit also gleichsam einen Raumzwischen österreichischem und ungarischem Recht. Alsbald begann jedoch schrittweise ein weitreichender Rechtsangleichungsprozeß an die gesamtösterreichische Rechtsordnung. 

Publikation:
Erscheint 2025