Zwischenräume

 Sønderjylland /// Nordschleswig 

Worum geht es?
Das Herzogtum Schleswig wurde 1864 von Dänemark an Preußen und Österreich abgetreten und 1866 von Preußen annektiert; 1920 fiel nach einer Volksabstimmung der nördliche Teil Schleswigs wieder an Dänemark zurück. Schleswig hat also letztlich – genauso und zur gleichen Zeit wie Elsaß-Lothringen/Alsace-Moselle – zweimal die staatliche Zugehörigkeit gewechselt, was die Entstehung einer lokalen Privatrechtskultur – vergleichbar dem bis heute geltenden ostfranzösischen Lokalrecht – begünstigt haben könnte. Welche Auswirkungen hatte also die Eingliederung Schleswigs in das Königreich Preußen und – kurze Zeit später – in das Deutsche Kaiserreich auf das in Schleswig geltende Privatrecht? Nach der Wiederangliederung Nordschleswigs/Sønderjyllands an Dänemark stellen sich spiegelbildlich die Fragen: Wie ist der dänische Gesetzgeber mit dem geltenden deutschen Recht umgegangen? Wurde – wie in Ostfrankreich – eine vollständige bzw. teilweise Fortgeltung des inzwischen zum Teil seit Jahrzehnten geltenden deutschen Rechts angeordnet, weil diese Recht durch seine Modernität überzeugte, oder strebte man zügig die Herstellung vollständiger Rechtseinheit an?  

Publikation:
Martin Löhnig, Nordschleswig/Sønderjylland: Zur neueren Privatrechtsgeschichte eines „Zwischenraums“, ZRG (Germ) 142 (2025), S. 198-244.